Hörluchs HAWEI Gehörschutz - Gisbrecht Hörakustik

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PSA – Gehörschutz – EU Verordnung 2016/425

Gisbrecht Hörakustik ist als saarländischer Hörakustiker ihr Partner für den individuell angepassten Gehörschutz. Dabei vertrauen wir auf „Hörluchs“ und sein Know-How „Made in Germany“.

Durch die neue PSA-Richtlinie die seit April 2018 in Kraft getreten ist, gelten noch strengere und regelmäßige Qualitätssicherungs-Richtlinien. Bei der Umsetzung nach DIN EN 352 unterstützen wir in Freizeit, Industrie oder Jagd Gehörschutzanwender. Wir nehmen einen individuellen Abdruck, sorgen wir den richtigen Gehörschutz – passend zu Anwendung – und führen Funktionsprüfung und Dokumentation durch. Hörluchs Gehörschutz ist vom Institut für Arbeitsschutz zugelassen und wird von vielen Berufsgenossenschaft anerkannt. Im Detail beraten wir Sie dazu gerne persönlich.

Die aktuelle EU Verordnung 2016/425 können Sie sich hier herunterladen.

Auszug aus EU Verordnung 2016/425

3.5. Schutz gegen die schädlichen Auswirkungen von Lärm
PSA zur Verhinderung schädlicher Auswirkungen von Lärm müssen diesen soweit abmildern können, dass die Exposition des Nutzers die Grenzwerte nicht überschreitet, die in der Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) festgelegt sind.

(1) Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und  Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (17. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 42 vom 15.2.2003, S. 38).

Jede einzelne PSA muss mit einer Kennzeichnung versehen sein, die den Grad der Dämpfung des Schallpegels durch die PSA angibt. Ist dies nicht möglich, muss diese Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sein.

Anhang V / EU-Baumusterprüfung (Modul B)

1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf einer PSA untersucht und prüft und bescheinigt, dass der technische Entwurf der PSA die Anforderungen dieser Verordnung an diese PSA erfüllt.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer im Einzelnen?

Laut der neuen PSA-Verordnung wurde der Gehörschutz von der Kategorie 2 in die Kategorie 3 gehoben. Die Kategorie 3 für die persönliche Schutzausrüstung beschäftigt sich mit dem Risiko von irreversiblen oder tödlichen Schäden. Mit der richtigen Schutzausrüstung sollen diese Risiken vermindert werden. Mit der neuen PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) wird diese EU-Vorgabe in Deutschland umgesetzt.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV)

§ 1
 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit.
(2) Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

1.Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,
2.Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,
3.persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,
4.persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen,
5.Sportausrüstungen,
6.Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel,
7.tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen.

§ 2 Bereitstellung und Benutzung

(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die

1.den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2.Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3.für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4.den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
(3) Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt, muß der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, daß die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.

(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
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§ 3 Unterweisung

(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.

(2) Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.(4) Die Verordnung gilt nicht in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer bei der Wahl des Gehörschutzes?

• Risikoermittlung und Maßnahmen treffen um das Risiko zu beseitigen oder zu mindern
• Risikobewertung und Auswahl von gehörschutz der ein entsprechendes oder höheres Schutzniveau gewährleistet

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• Laut der neuen PSA-Verordnung ist der Arbeitgeber für die Überwachung und Schulung zuständig
• Bei der Auslieferung von individuellem Gehörschutz ist eine Funktionsprüfung vorgeschrieben
• Alle 3 Jahre muss diese Funktionsprüfung wiederholt werden
• Gehörschutz muss eine CE-Kennzeichnung haben
• Gehörschutz muss eine Baumusterprüfung haben

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• Gehörschützer müssen vor jeder Benutzung auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden
• Auf Risse, Beschädigungen der Bügel, starke Verschmutzung, Abnutzung oder Verformung

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Aus unserer Sicht belastet Standard-Gehörschutz als Verbrauchsmaterial unsere Umwelt und kann leicht durch individuellen Gehörschutz ersetzt werden. Das schont die Umwelt, spart dem Unternehmen langfristig Kosten und gibt ein angenehmes Tragegefühl für den Mitarbeiter. Einen Kostenvergleich und eine Amortisationsrechnung haben wir hier für Sie aufgelistet.

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    Am Hirtenbrunnen 6
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    Gisbrecht Hörakustik Filiale Saarwellingen

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